Unsere Schulordnung
Ordnung muss sein

Natürlich muss Ordnung sein – lesen Sie hier unsere Schulordnung, über das Unterrichtsangebot und die Organisation, die Zulassungs-Abgangsbestimmungen, die Aufsicht und Haftung sowie die Gebühren.

1. Rechtsstellung

Die Schule für Musikerziehung Klee ist eine Musikschule in privater Trägerschaft.

2. Aufgaben

Die Musikschule stellt sich die Aufgabe der musikalischen Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

3. Unterrichtsangebot und Organisation

3.1 Unterrichtsangebot
Musik für Mäuse: Für Babys und Kleinkinder mit einem Elternteil

3.1.1 Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre)
In einem für dieses Alter entwickelten Lernprogramm wird die Grundlage für den Instrumentalunterricht geschaffen. Sie hat grundsätzlich zwei Aspekte. Zum einen fungiert sie als Selbstzweck mit eigenständigem Bildungsziel, zum anderen als Mittel zum Zweck, wo sie sich allgemeinen Erziehungszielen unterordnet.

Inhalte:

  • Singen und Sprechen
  • elementares Instrumentalspiel
  • Musik und Bewegung
  • Musikhören
  • Instrumentenkunde
  • Musiklehre
  • Wahrnehmungsförderung

Die Musikalische Früherziehung umfasst in der Regel zwei Jahre. Der Unterricht findet in Gruppen (Klassen) statt. Die Schülerzahl ist abhängig davon, ob es sich um eine Integrative- Heilpädagogische oder eine Regelgruppe handelt. Eine Mindestzahl gibt es nicht.

Der erste Unterrichtsmonat gilt als Probezeit. In dieser Zeit ist ein Ausscheiden ohne Berücksichtigung der Regelungen nach Ziff. 4.2 der Musikschulordnung möglich.

3.1.2 Musikalische Grundausbildung (ab 7 Jahre)
Entsprechend der Musikalischen Früherziehung wird die Grundlage für den Instrumentalunterricht geschaffen in einem altersgemäßen Lernprogramm. Die Musikalische Grundausbildung umfasst ein Jahr.

3.1.3 Instrumental- und Vokalunterricht
Der Unterricht wird in Form des Einzel- oder Kleingruppen- (2-4 Schüler) Unterricht erteilt. Die Gruppenstärke richtet sich nach den fachlichen und organisatorischen Notwendigkeiten.

3.1.4 Ergänzungsfächer
Neben dem Instrumental- und Vokalunterricht werden Begleitfächer eingerichtet. Dies sind musiktheoretische Kurse und das Musizieren in Ensembles.

3.1.5 Vorberufliche Fachausbildung
Vorbereitender Unterricht zum Hochschulstudium in Instrumentalfächern und Musiktheorie.

3.2 Unterrichtsorganisation
3.2.1 Unterrichtsstätten
Der Unterricht findet in verschiedenen kirchlichen und öffentlichen Gebäuden in Stadt und Landkreis, sowie in den Unterrichtsräumen der Schule für Musikerziehung, statt. Nach Absprache kommt der Lehrer auch ins Haus.

3.2.2 Unterrichtszeiten
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Ein Einstieg und eine Anmeldung ist unabhängig des Semesterbeginns jeder Zeit möglich. In diesem Zeitraum finden mindestens 35 Unterrichte der in Ziffer 3.2.3 genannten Dauer statt. Das Schuljahr ist in zwei Semester eingeteilt. Der Unterricht findet an Werktagen statt. An gesetzlichen Feiertagen, Sonntagen und während der Ferien findet kein Unterricht statt. Maßgebend ist die Ferienordnung des Landes Hessen. Der Schüler ist zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind rechtzeitig dem Fachlehrer zu melden. Der letzte Schultag vor den Ferien gilt bereits als Ferientag, an diesem Tag findet kein Unterricht mehr statt.

3.2.3 Unterrichtsdauer

  • Musikalische Früherziehung (MFE), 60 Minuten
  • Musikalische Grundausbildung (MAG), 60 Minuten
  • Ergänzungsfächer, 45 Minuten
  • Instrumentalunterricht EZ, 45 Minuten
  • Instrumentalunterricht in einer 2er KG, 45 Minuten
  • Instrumentalunterricht in einer 3er KG, 45 Minuten
  • Instrumentalunterricht in einer 4er KG, 60 Minuten
  • Instrumentalunterricht EZ, 30 Minuten

4. Zulassungs-Abgangsbestimmungen

4.1 Anmeldung
Die Aufnahme eines Schülers erfolgt auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Dafür ist das dafür vorgesehene Formular zu benutzen.

4.1.1 Die Zuteilung eines Schülers an die Lehrkräfte erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung, wobei Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
4.1.2 Anmeldefristen bestehen nicht.

4.2 Abmeldung
4.2.1 Abmeldungen sind in der Regel nur zum Semester Ende 31. Juli und 31. Dezember möglich.
4.2.2 Abmeldungen bedürfen der schriftlichen Form und sind bis spätestens sechs Wochen vor den o.g. Terminen an die Schulleitung zu richten.
4.2.3 Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen.
4.2.4 In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auch innerhalb eines Schuljahres erfolgen, z.B. bei Wohnungswechsel, Krankheit und anderen schwerwiegenden Gründen.

4.3 Ausschluss
4.3.1 Bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch kann ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
4.3.2 Er kann ebenfalls erfolgen, wenn die Zahlung der Gebühren verweigert wird.

5. Aufsicht und Haftung

Eine Aufsicht besteht nur für die Dauer des Unterrichts. Die Teilnehmer sind gemäß den Bedingungen der Schülerunfallversicherung gegen Schäden versichert. Eine weitere Haftung besteht nicht.

6. Gebühren

6.1 Höhe der Gebühren | Stand: 22.07.2022

  • Musik für Mäuse – 10 Stunden – EUR 80,00
  • Musikalische Früherziehung – EUR 27,00 monatlich
  • Musikalische Grundausbildung – EUR 27,00 monatlich
  • Einzelunterricht 45 Minuten – EUR 100,00 monatlich
  • Einzelunterricht 30 Minuten – EUR 70,00 monatlich
  • 2er-Gruppe – 45 Minuten – EUR 48,00 monatlich
  • 2er-Gruppe – 30 Minuten – EUR 38,00 monatlich
  • 3er und 4er-Gruppe – 45 Minuten – EUR 38,00 monatlich
  • Ensemblegruppen – gebührenfrei

6.2 Die monatliche Gebühr ist während des gesamten Unterrichtsjahres zu bezahlen.
6.2.1 Im Krankheits- oder Verhinderungsfall besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht, es sei denn, nach Absprache mit der Schulleitung in besonderen Fällen.
6.2.2 Unterrichtsstunden, die in Folge Verhinderung des Fachlehrers ausfallen, werden nachgeholt. Ist das nicht möglich, wird die Gebühr zurückerstattet. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen.
Eine Ermäßigung der Gebühr wird auf Antrag gewährt als Sozialermäßigung und als Familienermäßigung.